Sie umfassen Bau, Umgestaltung und Pflege von Freianlagen jeglicher Art einschließlich Arbeiten im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes.
Was machen eigentlich Landschaftsgärtner?
- Außenanlagen
- an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäuden, kirchlichen Einrichtungen
- im privaten und öffentlichen Wohnungs- und Siedlungsbau
- an Industrie- und Gewerbebauten
- Hausgärten
- Grünanlagen
- Parks
- Friedhofsanlagen
- Grünmaßnahmen an Straßen, Schienen, Gewässern, Flugplätzen
- Freizeitanlagen wie Sport- und Spielplätze, Golfplätze
- Bauwerksbegrünungen wie Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung
- Baumpflege
- Wasserbauliche Maßnahmen wie
- Renaturierungen von Steh- und Fließgewässer
- Retentionsräume
- Pflanzenkläranlagen
- Wasserläufe Teiche, Wasserbecken oder Schwimmteiche
- Maßnahmen für den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege: Rekultivierung, Haldenbegrünung, Meliorationen, Versickerungsflächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Biotopen